Abschied vom Dienstleister durch Anschaffung eines betriebseigenen Infrarotsystems ?
In jüngster Zeit drängen immer mehr Hersteller mit “Billiggeräten” auf den Markt.
Billig deshalb, weil die Anschaffungskosten solcher Geräte zwischen 1.500,- und 10.000,- liegen.
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Anschaffung eines solchen Systems, nur können die Käufer -
meistens Industriekunden - nicht dadurch sparen, das Sie auf eine qualifizierte Dienstleistung verzichten.
Warum ?
1) Messgeräte wie professionelle Dienstleister sie verwenden kosten in der Anschaffung ca. 55.000 bis 60.000 Euro.
Würden Dienstleister Geräte gleicher Leistungsfähigkeit für einen Preis von 1.500 bis 10.000 Euro bekommen, würden Sie sicher nicht einen höheren Preis dafür zahlen.
Der Dienstleister arbeitet jeden Tag mit seinen Messgeräten und kennt die Anforderungen welche ein Gerät letztlich erfüllen muß um einen effektiven Einsatz zu gewährleisten.
All zu schnell stoßen “Billiggeräte” an diese Leistungsgrenzen, sei es was den Meßbereich, die Auflösung oder die Einstellbarkeit / Korrigierbarkeit von Meßparametern betrifft.
Weiterhin werden diese Geräte mit zum Teil völlig unzureichender Software was die fachkundige Auswertung der Thermogramme angeht angeboten, d.h. eine brauchbare Aussage bringen die schönen, bunten Bilder letztlich dann doch nicht, auch, wenn sie wirklich schön aussehen.
Im Gegenteil, geht es darum aufgrund der Messungen Entscheidungen von großer Tragweite zu treffen oder um Sicherheitsrelevante Fragen, kann diese Entscheidung zu einem Thema mit enormer Brisanz werden, denn der "Schuldige" ist der Mann mit der Kamera.
2) Insbesondere im Bereich der thermografischen Prüfung elektrischer Schaltanlagen nützt der blosse Besitz und Einsatz
eines Infrarotsystems gar nichts.
Seit vor kurzem die CFPA-Richtlinie Elektrothermografie der Europäischen Schadenversicherer sowie die Richtlinie VDS 2859 erstellt und gültig geworden ist, verlangen mehr und mehr Schadenversicherer die Durchführung der Prüfung durch eine nach dieser Richtlinie zertifizierte Person.
Hierbei gelten strenge Regeln für die Zulassung zur Prüfung als CFPA zertifizierter Elektrothermograf oder VdS anerkannter Sachverständiger für Elektrothermografie.
Neben der Mindestanforderung der Stufe 1 nach DIN EN 473 (und zur Erstellung und Auswertung der Messung sogar der Stufe 2 nach DIN EN 473), ist eine Voraussetzung eine nachweispflichtige, mehrjährige Berufserfahrung als Elektrothermograf sowie die durch einen zertifizierten Thermografen bestätigte mindestens 50-stündige praktische Meßtätigkeit.
Leider werden diese Tatsachen von den wenigsten Herstellern und Verkäufern solcher Systeme dem Kunden offen dargelegt.
Die Kosteneinsparung durch Trennung von einem Dienstleister kann demzufolge über kurz oder lang ein falsch kalkulierter Einsparungsfaktor sein.
Seit Erscheinen der DIN 54191 ist die thermografische Prüfung elektrischer Schalt- und Verteilanlagen darüber hinaus aus dem freiwilligen in den obligatorischen Bereich gewechselt, ihre Unterlassung erfüllt damit im Extremfall sogar einen Straftatbestand.
In der DIN 54191 ist ebenfalls festgelegt welche Mindestanforderungen an das Prüfpersonal und die eingesetzte Messtechnik gestellt werden.
Siehe hierzu auch: Personalzertifizierung nach DIN EN 473
VDS-anerkannter Sachverständiger für Elektrothermografie
Kurz-Check Mindestanforderungen Elektrothermografie
"Brandgefährliche Zertifikate"
3) Das richtige Messen mittels Infrarotthermografie sowie die richtige Deutung von
Messergebnissen sind im Prinzip nicht einfacher als z.B. bei einer Röntgenprüfung.
Nicht umsonst regelt inzwischen die DIN EN ISO 9712 / DIN 54162 die Personalzertifizierung im Bereich der Infrarotthermografie.
Der Anschaulichkeit eines durch einen Laien erstellten Thermogramms tut dies natürlich keinen Abbruch, sofern aber auf dessen Grundlage Entscheidungen von mehr oder weniger großer Tragweite getroffen werden müssen (auch in finanzieller Hinsicht) kann das zu einem fatalen Ergebnis führen.
Welchen Nutzen haben falsche Messergebnisse, was bringt es, wenn sich mit jeder Antwort neue Fragen auftun ?
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